Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
für viele von Ihnen ist der Arbeitsalltag durch regelmäßigen Außendienst geprägt. Dabei ist leider auch die Gefahr einer durch Zeckenstiche übertragenen Erkrankung wie der Lyme-Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) gegeben. Inzwischen ist fast ganz Bayern als FSME-Risikogebiet eingestuft.
Ihre dienstunfallrechtliche Absicherung für den Fall eines während des Außendienstes erlittenen Zeckenstichs ist mir daher ein besonderes Anliegen.
Bereits aktuell ist die Gewährung umfassender Dienstunfallfürsorgeleistungen möglich, wenn ein während des Außendienstes erlittener Zeckenstich eine medizinisch nachgewiesene Erkrankung zur Folge hat.
Zukünftig wird jedoch bei Beamtinnen und Beamten der Vermessungsverwaltung mit regelmäßigem Außendienst zusätzlich generell von einer besonderen Gefährdung durch Zeckenstiche ausgegangen.
Medizinisch nachgewiesene Lyme-Borreliose- oder FSME-Erkrankungen können daher künftig einfacher als Berufskrankheit anerkannt werden: Es ist kein Einzelfallnachweis der besonderen Gefährdung durch Zeckenstiche mehr notwendig. Auch die Dokumentation von während des Außendienstes erlittenen Zeckenstichen in sog. „Verbandsbüchern“ oder die Führung von Zeckenstich-Protokollen ist zum Nachweis der besonderen Gefährdung künftig nicht mehr erforderlich.
Ich freue mich, Ihnen mit dieser Regelung Ihren Arbeitsalltag erleichtern zu können und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg und allseits gute Gesundheit bei Ihrer Tätigkeit im Außendienst!
Ihr
Albert Füracker, MdL
Staatsminister der Finanzen und für Heimat
Schreibe einen Kommentar