Rechts­schutz

Recht­schutz

Der VVB lässt Sie bei recht­li­chen Pro­ble­men nicht allein. Die Mit­glied­schaft im VVB beinhal­tet kos­ten­lo­sen Rechts­schutz bzw. Rechts­be­ra­tung in beruf­li­chen Fra­gen.

Bei den uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Anwäl­ten der dbb-Dienst­leis­tungs­zen­tren sind Sie im Fall des Fal­les in guten Hän­den, da sich die dbb-Dienst­leis­tungs­zen­tren auf die spe­zi­fi­schen Rechts­pro­ble­me im öffent­li­chen Dienst spe­zia­li­siert haben.

Grund­sätz­lich steht jedem Mit­glied im VVB das Dienst­leis­tungs­zen­trum kos­ten­los zur Ver­fü­gung.

Wich­tig für alle Mit­glie­der ist, dass beim Ein­tre­ten eines Fal­les, die Wider­spruchs­fris­ten ein­zu­hal­ten sind.

Eine sofor­ti­ge Kon­takt­auf­nah­me ist daher uner­läss­lich. Die Jus­ti­tia­re des Baye­ri­schen Beam­ten­bun­des neh­men immer eine Prü­fung vor, ob Aus­sicht auf Erfolg besteht.

Der Ver­band muss grund­sätz­lich die Mit­glied­schaft im VVB bestä­ti­gen.

Des­halb müs­sen alle Erklä­run­gen, sowie alle Unter­la­gen – in Kopie­form – mög­lichst schnell und zeit­nah beim Ansprech­part­ner unter­schrie­ben ein­ge­reicht wer­den. Faxen ist auch mög­lich und die schnells­te Form.

Der Ansprech­part­ner gibt anschlie­ßend die gesam­mel­ten Unter­la­gen, plus dem Recht­schutz­an­trag, an den Baye­ri­schen Beam­ten­bund wei­ter.

Dienst­li­che Beur­tei­lung

Eine immer wie­der gestell­te Anfra­ge ist die dienst­li­che Beur­tei­lung.

Die ver­wal­tungs­ge­richt­li­che Recht­mä­ßig­keits­kon­trol­le von dienst­li­chen Beur­tei­lun­gen ist wegen der Beur­tei­lungs­er­mäch­ti­gung des Dienst­herrn nur ein­ge­schränkt mög­lich.

Das Gericht darf die Beur­tei­lung nur auf fol­gen­de Feh­ler über­prü­fen:

  • Ver­stoß gegen Ver­fah­rens­vor­schrif­ten oder-regeln (z.B. Beur­tei­lungs­richt­li­ni­en)
  • Ver­ken­nen des gesetz­li­chen Rah­mens oder der anzu­wen­den­den Begrif­fe
  • Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge tat­säch­li­che Beur­tei­lungs­grund­la­gen
  • Nicht­be­ach­tung all­ge­mein­gül­ti­ger Wert­maß­stä­be
  • Sach­frem­de Erwä­gun­gen

Soweit eine bes­se­re Bewer­tung begehrt wird, weil ein Beam­ter sei­ne Leis­tun­gen höher ein­schätzt als es die Beur­tei­ler getan haben, ist dies juris­tisch nicht durch­setz­bar.
Es ist nicht Auf­ga­be des Gerichts ein Wert­ur­teil über die Leis­tung und Befä­hi­gung des Beam­ten abzu­ge­ben.

Es hat sich gezeigt, dass in den ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­ten, vie­len Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gehol­fen wer­den konn­te.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma Rechts­schutz erhal­ten sie auf der Inter­net­sei­te des Baye­ri­schen Beam­ten­bund e.V.

Ansprech­part­ner

Ansprech­part­ner für den VVB ist unser Vor­stands­mit­glied:

Ger­hard Zibau­er
Amt für Digi­ta­li­sie­rung, Breit­band und Ver­mes­sung Augs­burg
Fron­hof 12
86152 Augs­burg